: Souvenirs aus dem Urlaub: Dürfen Muscheln mit nach Hause?

Wer kennt es nicht: Der Badeurlaub ist fast vorbei und man hat am Strand wunderschöne Steine und Muscheln gefunden, vielleicht sogar einen Seestern, und möchte diese unbedingt als Souvenir mit nach Hause nehmen. Ein hübsches Andenken für das Regal wäre es allemal, doch ist es überhaupt erlaubt, sich derartige Souvenirs aus dem Urlaub mitzubringen?


Unterschiedliche Einfuhrbestimmungen weltweit

Die Antwort darauf ist leider nicht ganz so einfach zu geben, denn von Land zu Land sind die Ansichten und Gesetzesregelungen anders. Im Großraum der EU braucht man sich selten Sorgen machen, denn die Einfuhrbestimmungen sind relativ frei, wenn es um den Eigenbedarf gehen. In anderen Ländern sieht das aber schon wieder anders aus, denn dort stehen bestimmte Tierarten, Pflanzen und damit im Großen und Ganzen eben Naturalien unter Artenschutz. Da auch Korallen als totes Lebewesen zählen oder auch Krokodilleder oder Elfenbein oder die Felle von unterschiedlichsten Tieren, ist eine Einreise damit strikt untersagt. Die entsprechenden Produkte müssen im Herkunftsland bleiben oder in komplizierten Verfahren angemeldet und versteuert werden. Selbst dann ist aber nicht sicher, ob Sie damit einreisen dürfen.

Strenge Kontrollen und mögliche Konsequenzen

Auch Steine oder Sand dürfen in vielen Ländern nicht mehr mitgenommen werden. Um nur zwei zu nennen: Die Galapagos-Inseln und Sardinien. In beiden Ländern wird das Gepäck streng kontrolliert, im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn man bei der Ausfuhr von entsprechenden Naturalien erwischt wird.

Vor dem Antritt eines Urlaubs ist es also unumgänglich, sich umfassend über die Bestimmungen des Reiseziels zu informieren. Ansonsten erfolgt dort angekommen vielleicht schnell das böse Erwachen. Und im Endeffekt ist es doch auch so: Mit den Fotos und anderen, nicht so kritischen Souvenirs, bringen Sie doch bereits genug Erinnerungsstücke mit nach Hause. Anstatt also gegen den Artenschutz zu verstoßen und die Natur mutwillig Ihrer Schätze zu berauben, sollten Sie lieber bei dem bleiben, was Sie Ihnen freiwillig gibt.

Informationen zu unserer Kooperation mit Check24 finden Sie hier.

Wichtige Informationen zur Einfuhr von Souvenirs

Neben den bereits erwähnten Einschränkungen gibt es weitere Aspekte, die Reisende beachten sollten. Viele Länder haben spezifische Vorschriften zur Einfuhr von Pflanzen, Samen und Lebensmitteln, die ebenfalls unter den Artenschutz fallen können. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der heimischen Ökosysteme vor invasiven Arten und Krankheiten. Es ist daher ratsam, sich vorab bei den jeweiligen Zollbehörden oder auf offiziellen Regierungswebsites über die genauen Bestimmungen zu informieren.

Praktische Tipps für Reisende

  • Informieren Sie sich vorab über die Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes und Ihres Heimatlandes.
  • Verzichten Sie auf den Kauf von Souvenirs, die aus geschützten oder bedrohten Arten hergestellt sind.
  • Nutzen Sie Apps oder Websites, die aktuelle Informationen zu den Einfuhrbestimmungen bieten.
  • Erkundigen Sie sich bei lokalen Reiseleitern oder Tourismusbüros über nachhaltige Souvenirmöglichkeiten.
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